Rauchmelder © Credits: Adobe Stock / maho
Wohntipps | Sicherheit

Rauchmelder – die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Rauchwarnmelder warnen Sie frühzeitig und zuverlässig vor Rauchentwicklung und so auch vor entstehenden Bränden. Seit 2020 sind sie auch in Berliner Mietwohnungen Pflicht. In den von Ihnen bewohnten Räumen sind vielfach bereits Rauchmelder installiert. In Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist bei Auslösen des Rauchmelders zu tun?

Überprüfen Sie sofort, ob in Ihrer Wohnung Rauch entstanden ist und wo. Falls ja, folgen Sie umgehend den nachfolgenden Anweisungen.

Im Zweifelsfall gilt immer: Wählen Sie den Notruf 112

Feuer im Haus, nicht in Ihrer Wohnung

  1. Wohnungstür schließen
  2. Wohnung nicht verlassen
  3. Feuerwehr alarmieren - 112
  4. An einem rauchfreien Fenster bemerkbar machen

Feuer in Ihrer Wohnung

  1. Wohnung verlassen
  2. Wohnungstür hinter sich zuziehen
  3. Aufzug nicht benutzen
  4. Feuerwehr alarmieren - 112

Wie funktionieren Rauchmelder?

Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in die Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Dies löst die Alarmierungseinrichtung aus, die durch einen lauten Signalton warnt und piept.

Wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm des Rauchwarnmelders?

Bei Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder entstehen keine Kosten für denjenigen, der die Feuerwehr kontaktiert. Kostenpflicht kann allerdings entstehen, wenn der Verursacher des Alarms oder Anrufer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Soll ich lieber einen Fehlalarm bei der Feuerwehr riskieren oder erst die Ursache für das Auslösen des Rauchwarnmelders suchen?

Sie dürfen sich nicht in Gefahr begeben. Wählen Sie im Zweifelsfall immer den Notruf 112 und bleiben Sie immer im rauchfreien Bereich.

Kann der Rauchwarnmelder auch durch andere Einflüsse (z.B. Kochen, Rauchen) ausgelöst werden?

Ja! Bei starkem Wasserdampf, Koch-, Braten-, Back- und Grilldämpfen kann sicherheitshalber ein Alarm ausgelöst werden. Dies ist auch oft die Ursache für Fehlalarme. Öffnen Sie die Fenster und lüften Sie. Sobald die mögliche Ursache durch Lüften beseitigt ist, geht der Rauchmelder zurück in den Normalbetrieb. Baustaub, Sprühnebel bei Lackierarbeiten, Insekten- und Raumduftsprays, Haar- und Deosprays etc., die direkt in den Rauchwarnmelder gelangen, können ebenso einen Alarm auslösen und auch das Gerät zerstören.

Wie reagiert ein Rauchwarnmelder auf Zigarettenrauch oder brennende Kerzen?

Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchwarnmelders in der Regel keinen Alarm aus – sofern nicht vorsätzlich, massiv und aus unmittelbarer Nähe Zigarettenrauch in den Rauchwarnmelder gepustet oder eine brennende Kerze unter den Rauchwarnmelder gehalten wird.

Alarmiert der Rauchmelder automatisch die Feuerwehr?

Nein! Rauchmelder helfen Brände frühzeitig zu erkennen und die Bewohner davor zu warnen sowie ihnen die Zeit zur Flucht und Alarmierung der Feuerwehr zu geben. Rauchwarnmelder können jedoch weder Feuer löschen noch dessen Entstehung verhindern.

Wie kann ich die Funktionstüchtigkeit eines Rauchmelders überprüfen?

Wenn Sie den Testknopf (siehe Gebrauchsanleitung) betätigen, wird der Rauchmelder intern getestet. Dabei wird ein Bestätigungston ausgelöst. Sollte kein Bestätigungston ertönen, kontaktieren Sie, wenn Sie degewo Mieterin oder Mieter sind, bitte unverzüglich die Zentrale Kundenberatung unter 030 26485-5000.

Wie kann ich selbst dazu beitragen, dass die Rauchmelder in meiner Wohnung funktionstüchtig bleiben?

Vermeiden Sie schädliche Umwelteinflüsse (z.B. Pollen, Insektenbefall). Bei eventuell Täuschungsalarm hervorrufenden Arbeiten im Umfeld des installierten Rauchwarnmelders, z.B. bei einer Renovierung, sollte der Melder vorübergehend abgedeckt oder entfernt werden (bei Entfernung: Rauchwarnmelder bitte sicher und geschützt aufbewahren, bspw. in einem handelsüblichen Gefrierbeutel mit Zip-Verschluss). Nach Abschluss der Arbeiten muss der Rauchwarnmelder wieder am selben Ort montiert und die Funktionsbereitschaft wiederhergestellt und überprüft werden (siehe Gebrauchsanleitung).

Gibt es eine Alternative, wenn ich die Wartung nicht selbst durchführen kann oder möchte?

Ja. Wenn Sie die Leistungen zur regelmäßigen Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders nicht selbst ausführen können oder wollen, besteht auch die Möglichkeit, einen Dritten mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Mit der Beauftragung eines professionellen Dienstleisters, der Ihnen dokumentiert, dass alle technischen und rechtlichen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder normgerecht erfüllt wurden, können Sie absichern, dass Sie alles Erforderliche getan haben. Hierfür können Sie die mit dem Mietvertrag oder bei der Montage Ihrer Rauchmelder erhaltenen Unterlagen nutzen. Dort finden Sie entsprechende Empfehlungen zu Dienstleistern, die Sie – unter Ausschluss jeglicher Haftung – mit den Arbeiten beauftragen können. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, einen anderen Anbieter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Mein Rauchmelder piept! Ich bin nicht sicher, ob es sich um einen Alarm, eine Kontrolle oder die leere Batterie handelt, was tun?

Überprüfen Sie, ob es eine Verrauchung gibt. Der Alarmton ist deutlich lauter als der Warnton für ein Kontrollsignal oder das Signal für den Batteriewechsel. Sind Sie sich dennoch unsicher, kontaktieren Sie die Zentrale Kundenberatung (030 26485-5000).

Wie soll ich mich verhalten, wenn der Rauchmelder meines Nachbarn piept - und er nicht zu Hause ist?

Wählen Sie den Notruf 112. Überprüfen Sie, ob Ihre Wohnung sicher und rauchfrei ist. Weiteres siehe Frage 8.

Darf ich den Rauchwarnmelder umsetzen oder abschalten, wenn er mich stört?

Nein! Die Rauchwarnmelder werden nach den Vorgaben der DIN 14676 angebracht. Nur dann können die Rauchwarnmelder ihre Schutzwirkung auch optimal erfüllen. Die Montageorte sind somit verbindlich geregelt und dürfen nicht verändert werden. Der Rauchmelder hat im Übrigen auch ein Verfallsdatum, die DIN 14676 schreibt vor, dass Rauchmelder spätestens zehn Jahre (+ sechs Monate) nach der erstmaligen Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen.

Welche Alternativen gibt es für Menschen, die den Alarmton akustisch nicht wahrnehmen?

Generell können die Wohnungen durch die ausführenden Firmen mit speziellen Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Tipp: Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.