Hund liegt auf einem Stuhl unter einer Decke und schaut schläft. © Credits: Adobe Stock / Sonja Rachbauer
Wohntipps

Wohnen mit Haustieren: Was ist in der Mietwohnung erlaubt?

Hamster, Goldfisch, Schlange – oder doch ein Hund? Die Wohngemeinschaft von Mensch und Tier gibt es schon seit Tausenden von Jahren. Aber was ist heute in der Mietwohnung erlaubt und welche Tiere müssen vom Vermieter genehmigt werden? degewo gibt Tipps, worauf Sie bei der Anschaffung eines Haustiers achten sollten.

In den deutschen Haushalten lebten im Jahr 2021 rund 34,7 Millionen Haustiere unterschiedlichster Arten. Im Vergleich zum Jahr 2007 wuchs die Haustierzahl unter deutschen Dächern damit um rund 11,5 Millionen Tiere. Was müssen Sie über Haustiere im Mietzhaus (sorry, den mussten wir bringen) wissen?

Kein generelles Haustierverbot in Mietwohnungen

Generell dürfen Vermieter die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung nicht ausnahmslos verbieten. Aber wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich einen tierischen Gefährten ins Haus zu holen, dann gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten sollten.

Bartagame sitzt auf der Schulter einer langharrigen Person. © Credits: Adobe Stock / kerkezz
Was Haustiere – wie diese Bartagame – für eine artgerechte Haltung benötigen, ist im Tierschutzgesetz geregelt.

Haustiere in der Wohnung artgerecht halten

Gerade an kalten Winterabenden oder im Homeoffice ist die Vorstellung schön, dass einem ein pelziger Vierbeiner den Schoß wärmt. Aber egal ob pelzig oder schuppig, Tiere erfordern viel Hingabe und stellen nicht zuletzt auch einen Kostenpunkt dar. Bevor Sie bei Ihrem Vermieter eine Erlaubnis für die Tierhaltung einholen, sollten Sie sich also grundsätzlich darüber Gedanken machen, ob Sie einem Tier in Ihrer Wohnung ausreichend Platz, genügend Zeit und einen artgerechten Lebensraum bieten können.

Ein Hamster schaut aus einer Klopapierrolle, die auf einem Tisch liegt. © Credits: Unsplash / Henry Lai
Für die meisten Kleintiere muss keine Genehmigung beim Vermieter eingeholt werden.

Wie ist die Haustierhaltung im Mietrecht geregelt?

Das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) macht zum Thema Tierhaltung nur dürftige Angaben. Meist wird die Haltung von Tieren im Mietvertrag geregelt – so auch bei degewo. Doch egal ob Sie privat, bei den Kommunalen oder einer Baugenossenschaft wohnen, für Vermieter sind in der Regel zwei Dinge besonders wichtig: 1. dass es durch die Haustiere nicht zu Schäden an der Mietsache kommt und 2. dass der Hausfrieden nicht beeinträchtigt wird. Genehmigungen sind daher häuftig an die Bedingung gebunden, dass sich die Nachbarinnen und Nachbarn nicht durch die tierischen Mitbewohner gestört fühlen. Wenn der Nachbar also wiederholt im Innenhof in Bellos Hundehaufen tritt oder der Vierbeiner in Ihrer Abwesenheit lauthals seine Lieder singt, kann das dazu führen, dass der Vermieter einem die Genehmigung wieder entzieht.

Haustiere ohne Genehmigungspflicht

Ob Haustiere genehmigungspflichtig sind, richtet sich in der Regel nach ihrer Größe und ob von dem Tier eine potentielle Gefahr ausgeht. Kleintiere können daher auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden, denn Hamster beispielsweise sind weniger für ihre Blutrünstigkeit bekannt. Dieser Grundsatz gilt, sofern die Anzahl an Kleintieren, die Sie besitzen, im „zumutbaren“ Rahmen bleibt. Wenn Sie also planen, sich einen persönlichen Kleintierzoo einzurichten, dann sollten Sie besser vorab den Vermieter fragen. Bei großen Aquarien ist es zudem wichtig vorab zu prüfen, ob der Fußbodenaufbau und die Statik der Wohnung dem hohen Gewicht des Beckens standhält.

Welche Haustiere brauchen keine Genehmigung?

Tiere, für die Sie keine Genehmigung brauchen, sind zum Beispiel Nagetiere wie Hamster, Chinchillas, Kaninchen, Rennmäuse oder Meerschweinchen. Aber auch Zierfische, kleinere Vögel und bestimmte Reptilien gelten als Kleintiere.

Aufgepasst: Für manche Kleintiere brauchen Sie dennoch eine Genehmigung vom Vermieter, beispielsweise für Frettchen oder Ratten. Diese sind zwar Kleintiere, aber genehmigungsbedürftig, da von ihnen unter Umständen ein intensiver Geruch ausgehen kann. Auch wenn sich Nachbarn stark vor derartigen Tieren ekeln, kann laut Mietrecht ein Haltungsverbot ausgesprochen werden.

Sonderfall Papageien als Haustiere in der Mietwohnung

Noch ein Sonderfall sind Papageien: Die exotischen Vögel dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters einziehen, da sie viel Lärm verursachen können. Außerdem stehen bestimmte Papageienarten unter Artenschutz. Hier ist für die Haltung nicht nur eine Genehmigung vom Vermieter erforderlich, sondern auch eine Registrierung bei den zuständigen Behörden – dazu mehr weiter unten.

Zwei große, gelb und blau gefiederte Papageien sitzen auf einem Ast. © Credits: Adobe STock / santiphoto
Alle die Tiere einer besonders geschützten Art halten, müssen dies bei der zuständigen Naturschutzbehörde melden.

Besondere Regelungen bei „Gefahrtieren“ in Mietwohnungen

Bei manchen (Klein-)Tieren gelten ganz besondere Regeln, nämlich immer dann, wenn von der Art eine potentielle Gefahr ausgeht. Sogenannte „Gefahrtiere“ wie zum Beispiel giftige Schlangen, Echsen oder Spinnen benötigen daher in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters, da gefährliche Arten laut Mietrecht nicht geduldet werden müssen. In einigen Bundesländern ist das Halten bestimmter Gefahrtiere sogar grundsätzlich verboten. So auch in Berlin. Hier regelt die sogenannte „Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten“, welche Tierarten betroffen sind. Wie entsprechende Regelungen in Ihrem Bundesland aussehen, können Sie hier nachlesen.

Besonders geschützte Tierarten als Haustiere in Mietwohnungen

Eine weitere Ausnahme stellen besonders geschütze Tierarten dar, denn auch für sie gelten besondere Genehmigungsrichtlinien – und das nicht nur beim Vermieter. In der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (die sogenannte Bundesartenschutzverordnung mit der schönen Abkürzung BArtSchV) wird geregelt, welche Tierarten privat gehalten werden dürfen und welche Registierungen oder Bescheinigungen dafür erforderlich sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihre Exoten behördlich anmelden müssen, dann melden Sie sich am besten bei Ihrem nächsten Veterinärsamt. Mehr Informationen zu Genehmigungsprozessen und Regelungen finden Sie zudem auf der Webseite des Bundesamts für Naturschutz.

Ein Katzenbabysitzt in einem Topf in der Küche. © Credits: Adobe Stock / Pixel Shot
Für Katzen und Hunde muss jeweils eine gesonderte Genehmigung beim Vermieter eingeholt werden.

Welche Haustiere sind genehmigungspflichtig?

Obwohl manche Rassen nicht einmal die Größe eines Kaninchens erreichen, zählen Hunde und Katzen nicht zu den Kleintieren. Daher sind sie in der Wohnung als Haustiere nicht automatisch erlaubt. In der Regel braucht man die Zustimmung durch den Vermieter. Der entscheidet dann in jedem Fall einzeln, ob eine Genehmigung erteilt wird.

Gründe gegen Haustiere

Gründe, die gegen eine Genehmigung sprechen können, sind zum Beispiel die Anzahl der bereits im Haus lebenden Tiere oder ihre Größe. Auch wenn eine artgerechte Haltung in den Räumlichkeiten nicht möglich ist, darf der Vermieter Nein sagen, denn laut Tierschutzgesetz gibt es eine Mindestanforderung an Raum, Nahrung, Hygiene und gesundheitliche Vorsorge für jedes Tier. Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel: Ist man beispielsweise auf einen Blindenhund angewiesen, darf der Vermieter die Haltung nicht einfach untersagen.

Möglich sind auch Auflagen, an die sich ein Mieter halten muss, wenn er einen Hund oder eine Katze halten möchte. Es ist zum Beispiel erlaubt, zu verlangen, dass das Tier kastriert ist oder dass eine maximale Anzahl von Haustieren festgelegt wird. Wenn Sie in einer Wohnung mit hochwertigem Bodenbelag wohnen oder vom Vermieter andere (hochwertige) Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt werden, dann darf der Vermieter eine zusätzliche Absicherung in Form einer Kaution verlangen.

Haustiere bei degewo beantragen: Einfach und digital

Wie die Beantragung abläuft, ist von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Für manche reicht eine E-Mail, in der Sie Ihren Wunsch auf Tierhaltung erklären. Andere wiederum haben dafür bestimmte Formulare. Auch dass nach Fotos der einziehenden Tiere gefragt wird oder dass Sie eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung hinterlegen müssen, ist nicht unüblich. Bei degewo können Sie Ihren Antrag auf Tierhaltung übrigens ganz einfach online einreichen. Wenn Sie diesen Artikel bis hierhin gelesen haben, belohnen wir Sie jetzt mit lustigen Katzenvideos:

Dürfen Vermieter bestimmte Tiere grundsätzlich verbieten?

Auch wenn Ihnen die Tierhaltung vom Vermieter erlaubt wird, gibt es bei bestimmten Tieren Ausnahmen. Für sogenannte Listenhunde müssen Vermieter gemäß Mietrecht keine Erlaubnis zur Haltung geben. Welche Rassen oder Kreuzungen zu den Listenhunden zählen und welche Auflagen gelten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Abteilung für Verbraucherschutz des Senats für Umwelt, Mobilität, Vertraucher- und Klimaschutz Berlin hat dafür ein FAQ mit allen wichtigen Informationen zusammengestellt.

Sonderregelung für gewerbliche Tierhaltung und Zucht

Besondere Regelungen gelten für die gewerbliche Tierhaltung und Zucht. Es ist grundsätzlich verboten, Tiere in einer Mietwohnung zu züchten, die zum Wohnen und nicht zur gewerblichen Nutzung angemietet wurde. Auch wenn Sie eine Tierbetreuung anbieten möchten, kann das als gewerbliche Nutzung gewertet werden. Hier lohnt es sich beim Vermieter nachzufragen, denn eine Tagesbetreuung auf Honorarbasis für einzelne Tiere kann durchaus erlaubt werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, dann wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Vermieter. Bei degewo können Sie das ganz bequem über das Meine degewo-Portal tun.  Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen rund um die Tierhaltung gerne weiter.