„Wände müssen weiß sein“, „Haustiere sind generell verboten“ – solche Aussagen hört man immer wieder. Doch vieles davon stimmt so nicht. Viele dieser vermeintlichen Wahrheiten sind nichts als hartnäckige Mythen, die Mietende unnötig verunsichern.
Was ist beim Mieten erlaubt – und was nicht? Rund ums Wohnen kursieren viele Halbwahrheiten, die schnell weitergegeben werden. Das kann Missverständnisse und Konflikte zwischen Mietenden und Vermietenden verursachen. Wir klären auf, welche Regeln tatsächlich gelten – und welche Mythen Sie getrost vergessen können.
Mythos 1: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Fakt! Nach dem Umzugsstress ist der Traum vom neuen Heim noch nicht ganz geschafft. Nach dem Umzug bleibt noch eine kleine Pflicht: die Anmeldung beim Bezirksamt. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit – und zwar ab dem tatsächlichen Einzug, nicht ab Vertragsunterzeichnung. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld – also lieber gleich erledigen und dann richtig im neuen Zuhause ankommen.
Mythos 2: Bis zu zwei Partys im Jahr sind erlaubt.
Wie oft gefeiert werden darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Entscheidend ist, dass die Nachtruhe respektiert und die Hausordnung eingehalten wird. Und wenn es doch mal etwas lauter wird: Ein kurzer Austausch mit den Nachbarinnen und Nachbarn wirkt oft Wunder. Mit ein bisschen Rücksicht klappt das Feiern meist ganz entspannt.
Mythos 3: Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden.
Stimmt! Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische dürfen Sie ohne unsere Zustimmung halten. Bei Hunden und Katzen ist die Rechtslage etwas anders: Eine generelle Verbotsklausel ist zwar unwirksam, trotzdem müssen wir in Einzelfällen zustimmen – zum Beispiel, wenn es um Rücksicht auf Nachbarinnen und Nachbarn geht. So ist ein Ausschluss einzelner Rassen möglich. Die passende Genehmigung mit allen Bedingungen gibt es in unserem Serviceportal zum Download.
Mythos 4: Die Wohnungsverwalter haben immer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung.
Keine Sorge – das stimmt nicht. Wir dürfen keinen Zweitschlüssel behalten, wenn Sie uns diesen nicht ausdrücklich überlassen haben. Geht ein Schlüssel verloren oder sollten Sie sich einmal aussperren, hilft der Schlüsseldienst – oder ein Ersatzschlüssel bei Familie oder Freunden. Wichtig: Bitte melden Sie einen verlorenen Schlüssel immer umgehend. Viele unserer Häuser verfügen über Schließanlagen, und für die Nachfertigung eines Schlüssels ist eine Genehmigung erforderlich.
Mythos 5: Mietende dürfen die Wände streichen, wie sie wollen.
Grund zur Freude! Gestalten Sie Ihr Zuhause so, wie Sie sich am wohlsten fühlen. Wichtig ist nur: Beim Auszug sollte die Wohnung wieder in einem neutralen, hellen Farbton gestrichen sein. So bleibt sie für die nächsten Mietenden bezugsfertig.
Mythos 6: Wer gemeinsam mietet, kann einfach aus dem Vertrag austreten.
Leider nicht. Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, bleiben alle Rechte und Pflichten bestehen – auch dann, wenn eine Person auszieht. Wer aus dem Vertrag entlassen werden möchte, kann bei uns einen Antrag stellen. Wir prüfen dann, ob die Wohnung weiterhin finanziert werden kann und alle Voraussetzungen erfüllt sind, etwa ein gültiger WBS vorliegt. Bis dahin haften alle Vertragspartnerinnen und -partner weiterhin gemeinsam für die Miete.
Mythos 7: Die Kaution kann mit der Miete verrechnet werden.
Das stimmt nicht. Wir behalten die Kaution nur als Sicherheit – etwa für offene Mietzahlungen oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Nach Ende des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung erhalten Sie Ihre Kaution selbstverständlich zurück. Das kann allerdings etwas dauern: Bis zu sechs Monate haben wir Zeit, alles zu prüfen.
Mythos 8: Bei vorzeitigem Auszug genügt die Zahlung der Grundmiete.
Auch das ist ein Irrtum. Auch wenn die Wohnung schon leer steht, entstehen weiterhin Kosten – zum Beispiel für Heizung, Hausreinigung oder den Hausmeisterdienst. Deshalb sind die Betriebskostenvorauszahlungen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses fällig.
Mietmythen halten sich hartnäckig – doch wer Bescheid weiß, kann entspannt bleiben. Denn das Mietrecht schützt Sie stärker, als viele glauben. Mit etwas Wissen lassen sich Missverständnisse und Unsicherheiten leicht aus dem Weg räumen. Gut informiert zu sein, lohnt sich also in jedem Fall.