Egal wie schön eine Wohnung ist – manchmal ist es Zeit, weiterzuziehen. Mehr Platz, eine andere Stadt oder einfach ein Tapetenwechsel: Es gibt viele Gründe, warum man der eigenen Mietwohnung entwächst. Für einen entspannten Umzug gibt es einige Dinge bei der Kündigung zu beachten.
Form und Fristen für die Kündigung
Wenn du dich dazu entschieden hast, deine Wohnung bei uns zu kündigen, schau am besten erstmal in deinen Mietvertrag, dort findest du alle wichtigen Fristen. In der Regel gelten drei Monate Kündigungsfrist. Dafür muss die Kündigung schriftlich bei uns eingereicht und von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Dazu zählen alle Personen, die als Hauptmietende im Mietvertrag eingetragen sind.
Du kannst deine Wohnung bis spätestens zum dritten Werktag eines Montags kündigen, damit der Vertrag am Ende des übernächsten Monats endet. Wenn du zum Beispiel spätestens am 3. September kündigst, endet dein Vertrag am 30. November. Bei einigen älteren Mietverträgen gelten noch andere Fristen, dann ist die Kündigung auch noch bis 14 Tage vor Monatsende möglich.
Tipp
Bei Fragen und Unsicherheit kannst du über die Mieter-App „Meine degewo“ und die Zentrale Kundenberatung Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen dir gerne weiter.
Wichtig: eine Kündigung per E-Mail – auch mit unterschriebenem PDF im Anhang – reicht nicht aus! Die Kündigung muss im Original in Briefform bei uns eingehen und handschriftlich unterschrieben sein.
Nachmieterinnen und -mieter vorschlagen: Gleiche Chancen für alle
Eine bezahlbare Wohnung in Berlin zu bekommen ist schwer. Deswegen schlagen die Vormietenden oft mögliche Nachmieterinnen und -mieter aus dem Bekanntenkreis vor. So kommen sie früher aus ihrem Mietverhältnis raus und ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger freuen sich über eine neue Wohnung.
Bei uns ist das allerdings nur begrenzt möglich. Als städtisches Wohnungsunternehmen müssen wir uns an einige Vermietungskriterien und Kooperationsvereinbarungen halten. Deswegen können wir nicht pauschal zusagen, dass Vorschläge für Nachmieterinnen und -mieter berücksichtigt werden.
In einigen Fällen ist es aber möglich, dass wir für den Vormietenden Besichtigungstermine organisieren. Die Durchführung dieser Termine übernimmt dann der Mieter oder die Mieterin selbst. Anschließend prüfen wir, ob unter den Interessentinnen und Interessenten ein passender Nachmieter bzw. eine passende Nachmieterin ist. Da aber alle die gleichen Chancen haben sollen, behandeln wir alle Bewerbungen gleich und können niemanden bevorzugen.
Von Schönheitsreparaturen bis Schlüsselübergabe
Ist deine Kündigung bei uns eingegangen, erhältst du zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese enthält neben dem Termin für eine Wohnungsvorbesichtigung auch eine Kündigungscheckliste. Bei der Wohnungsvorbesichtigung schaut sich ein Kundensachbearbeiter oder eine Kundensachbearbeiterin den Zustand deiner Wohnung an und prüft, was alles vor dem Auszug zu erledigen ist. Dazu gehören etwa Schöhnheitsreparaturen, der Rückbau von mieterseitigen Ein- und Umbauten sowie die Behebung von Schäden an der Mietsache. In welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, kommt auf den Einzelfall und deinen Mietvertrag an. Wende dich bei Fragen am besten direkt bei der Wohnungsvorbesichtigung an den Kundensachbearbeiter bzw. die Kundensachbearbeiterin oder im Nachgang an unsere Kundenberatung.
Zum Rückgabetermin muss alles in der Wohnung so hinterlassen werden, wie bei der Wohnungsvorbesichtigung vereinbart: die Schönheitsreparaturen sind erledigt, die Wohnung ist geräumt und wird mit sämtlichen Schlüsseln an uns übergeben. Dann heißt es Abschiednehmen vom alten Zuhause und die Tür zu diesem Kapitel zuziehen.
Wohnung wurde gekündigt: Miteinander statt gegeneinander
Manchmal kann es auch vorkommen, dass Mieterinnen und Mieter unfreiwillig aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, etwa wegen Eigenbedarf oder Verstoß gegen Vertragspflichten. Eine Eigenbedarfs-Kündigung ist bei uns allerdings keine Gefahr – wir sind schließlich ein städtisches Wohnungsunternehmen.
Auch für uns als Vermieterin gelten bestimmte Kündigungsfristen, die die Rechte der Mieterinnen und Mieter schützen. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt.
Wie lange die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung gilt, hängt davon ab, wie lange die Mietenden bereites in der Wohnung leben. Je länger du in der Wohnung wohnst, desto länger hast du auch Zeit, dir ein neues Zuhause zu suchen.
- Fünf Jahre Mietdauer: drei Monate Kündigungsfrist
- Bis acht Jahre Mietdauer: sechs Monate Kündigungsfrist
- Ab acht Jahren und längerer Mietdauer: neun Monate Kündigungsfrist
Bei einer fristlosen Kündigung gelten andere Regelungen. Sie greift dann, wenn der Mietende gegen die Vertragspflichten verstößt, etwa bei Zahlungsverzug oder Störung des Hausfriedens. Ob eine fristlose oder ordentliche Kündigung gilt, hängt von der schwere der Verstöße gegen die Vertragspflichten ab.
Wer sich darum sorgt, seine Wohnung verlassen zu müssen oder in Zahlungsverzug zu kommen, kann jederzeit das Gespräch mit uns suchen. Nicht auf eine Kündigung zu reagieren ist keine Lösung – so kann es früher oder später zu einer Räumungsklage kommen. Indem wir frühzeitig miteinander sprechen, können wir eine Räumung vermeiden.
Wir sind degewo. Wir machen dein Zuhause.