Gemeinsam lebt es sich am schönsten: Wer etwas Platz in seiner Wohnung übrighat oder sich die Mietkosten aufteilen möchte, kann einen Teil seiner Wohnung untervermieten. Für eine erfolgreiche Untermiete gibt es allerdings einiges zu beachten.
Alleine in der eigenen Wohnung kann es ziemlich ruhig werden – und teuer. Deswegen vermieten einige Mieterinnen und Mieter einen Teil ihrer Wohnung unter. Auch bei degewo ist Untervermietung erlaubt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es gibt einige wichtige Punkte, die vor einer Untervermietung eines Wohnungsteils beachtet werden sollten. Wir zeigen es.
Untervermietung: Was ist das?
Bei der Untervermietung wird ein Teil der Wohnung an eine andere Person untervermietet. In vielen WGs gibt es zum Beispiel eine Hauptmieterin oder einen Hauptmieter, die oder der die Wohnung anmietet. Die restlichen Zimmer sowie der gemeinsam genutzte Wohnraum werden dann an die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner untervermietet. Wichtig: Bei der Untervermietung muss der Hauptmietende auch selbst in der Wohnung wohnen, weshalb nur ein Teil der Wohnung untervermietet wird.
Unter welchen Umständen ist Untervermietung erlaubt?
Vor einer Untervermietung ist zunächst die Zustimmung des Vermietenden einzuholen. Bei uns reicht dafür ein formloser Antrag mit folgenden Angaben zum Untermietenden aus:
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnberechtigungsschein (wenn nötig)
Der Antrag muss von der oder dem Hauptmietenden eingereicht werden. Um den Antrag zuordnen zu können, brauchen wir außerdem folgende Infos des Hauptmietenden:
- Name
- Adresse
- Mietvertragsnummer
- E-Mail-Adresse
Der Antrag kann bequem online über diesem Formular usgefüllt werden.
Haben wir die Erlaubnis für die Untervermietung erteilt, wird ein Betrag von 25 Euro je Untermieter bzw. Untermieterin fällig. Bei Untervermietungen in einer sozial geförderten Wohnung reduziert sich der Untermieterzuschlag auf 2,50 Euro pro Untermieter bzw. Untermieterin.
Kontakt aufnehmen über das Serviceportal
Als Mieterin oder Mieter von degewo können Sie viele Dinge ganz einfach online beantragen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Zuhause über unser Serviceportal „Meine degewo“ zur Seite.
Wer schließt den Vertrag mit uns bei einer Untervermietung?
Sobald wir der Untervermietung zugestimmt haben, kann der Hauptmietende mit dem Untermietenden einen Vertrag abschließen. Der Vertrag gilt lediglich zwischen Untermietendem und Hauptmietendem – wir stehen dabei in keinem vertraglichen Verhältnis zum Untermieter oder zur Untermieterin.
Wenn sich der Untermietende beim Einwohhnermeldeamt anmelden möchte, ist der Hauptmieter bzw. die Hauptmieterin auch für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Wir können das nicht übernehmen, da wir in keinem vertraglichen Verhältnis zum Untermietenden stehen.
Für Hauptmieterinnen und Hauptmieter, die unsicher sind, welche Angaben in der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich sind, gibt es auf der Seite des ServicePortals Berlin bei den Formularen eine Mustervorlage für die Wohnungsgeberbestätigung.
Was passiert bei Untervermietung ohne Erlaubnis?
Einen Teil der Wohnung ohne Erlaubnis oder nach Ablehnung des Antrags unterzuvermieten, ist nicht erlaubt. Das kann zu einer Abmahnung oder gar zur Kündigung führen. Auch das Überlassen der Wohnung an den Untermietenden, wenn der Hauptmieter oder die Hauptmieterin auszieht, ist ohne unsere Zustimmung nicht erlaubt und kann gerichtlich verfolgt werden.
Wer haftet bei einer Untermiete für Schäden?
Augen auf bei der Untermieter-Wahl! Der Hauptmieter ist als vertraglich gebundene Person dafür verantwortlich, wenn Schäden in der Wohnung entstehen. Verstößt der Untermietende gegen Inhalte des Vertrags des Hauptmietenden, kann das zur Kündigung der Wohnung führen – für beide. Das gilt auch, wenn sich die Untermieterin oder der Untemieter nicht nachbarschaftlich verhält und wiederholt für Ärger sorgt.
Kann ich auch einen Teil meiner sozial geförderten Wohnung untervermieten?
Auch bei Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist, ist eine Untervermietung möglich. In bestimmten Fällen ist es nötig, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner einen WBS vorlegen müssen.
Kann der Vermieter die Untervermietung verweigern?
Ja. Wir können einen Antrag auf Untervermietung zum Beispiel aus folgenden Gründen ablehnen:
- Überbelegung der Wohnung
- Der Untermietende ist aus triftigen Gründen nicht zumutbar
- Kommerzielle oder gewerbliche Nutzung
Wie lange darf eine Untermiete maximal dauern?
Die Dauer der Untervermietung eines Teils der Wohnung ist nicht zeitlich befristet. Es gilt nur: Zieht der Hauptmietende aus, kann der Untermietende nicht ohne unser Einverständnis in der Wohnung bleiben.