Der Berliner Wohnungsmarkt ist heiß umkämpft, insbesondere bezahlbarer Wohnraum ist rar. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) unterstützt einkommensschwache Mieterinnen und Mieter bei der Chance auf eine staatlich geförderte, leistbare Wohnung – auch bei degewo. Hier kommen alle Infos auf einen Blick.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
In Berlin und Brandenburg gibt es insgesamt rund 118.000 sozial geförderte Wohnungen. Das sind staatlich geförderte Wohnungen, die für einkommensschwache Haushalte vorgesehen sind. Der WBS ist ein amtliches Dokument, das nachweist, dass Mieterinnen und Mieter berechtigt sind, sich auf eine sozial geförderte Wohnung zu bewerben. So soll sichergestellt werden, dass sie auf dem Wohnungsmarkt nicht um bezahlbaren Wohnraum mit einkommensstärkeren Haushalten konkurrieren müssen.
Auch bei degewo gibt es viel sozial geförderten Wohnraum, der nur mit einem gültigen WBS angemietet werden kann. 63 Prozent unserer jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen (im Bestand) werden an WBS-berechtigte Haushalte vermietet.
Die mit einem WBS oder WBS-fähigen Einkommen anmietbaren Wohnungen findest du in unseren Wohnungsinseraten.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und WBS-fähigem Einkommen bei degewo?
Wohnberechtigungsschein | WBS-fähiges Einkommen |
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Ob für die Anmietung einer Wohnung bei uns ein WBS oder WBS-fähiges Einkommen erforderlich ist, findest du in den einzelnen Wohnungsexposés.
Wer hat Anspruch auf einen WBS?
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Aber: Der Schnellcheck ersetzt keinen offiziellen Wohnberechtigungsschein. Wenn du eine sozial geförderte Wohnung anmieten möchtest, musst du das offizielle Dokument beantragen.
Wer einen WBS bekommt, hängt vom Einkommen ab – dabei kommt es auf das Einkommen aller im Haushalt lebenden Menschen an. Anspruch haben grundsätzlich die Haushalte, deren jährliches Netto-Einkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen werden im Wohnraumförderungsgesetz festgelegt und ändern sich je nach WBS und Größe des Haushalts. Die genauen Einkommensgrenzen findest du im Abschnitt „Wie unterscheiden sich die verschiedenen WBS“.
Zur Ermittlung des zu erwartenden Haushaltseinkommens wird in der Regel das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate herangezogen. Das gesetzliche Kindergeld zählt nicht dazu und wird nicht berücksichtigt. Vom Bruttolohn werden außerdem je nach Einkommensart die Pauschalbeträge für Werbungskosten abgezogen. Das sind alle Ausgaben, die in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Bei Arbeitnehmerinnen und -nehmern wird dafür der Pauschalbetrag von 1.230 Euro im Jahr veranschlagt. Für folgende Posten können zusätzlich jeweils bis zu 10 Prozent abgezogen werden, wenn diese vom Gehalt gezahlt werden:
- Steuern vom Einkommen
- Pflichtbeiträge zur Krankenkasse
- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
Daraus ergibt sich folgendes Rechenbeispiel bei einer Person ohne Kinder:
Jährliches Bruttoeinkommen | 20.000 € |
Werbungskosten | - 1.230 € |
Steuern (10 %) | - 200 € |
Krankenkasse (10 %) | - 200 € |
Rentenversicherung (10 %) | - 200 € |
Berücksichtigtes Einkommen | 18.170 € |
Je nach individueller Lebenssituation können außerdem noch Freibeträge abgezogen werden, etwa für Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren oder für die häusliche Pflege einer schwerbehinderten Person im Haushalt. Genaue Informationen findest du dazu in der Berliner Mietfibel.
Wie beantrage ich einen WBS?
Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein ist beim zuständigen Wohnungsamt oder Bürgeramt des Bezirks zu stellen. Für dich zuständig ist das Bezirksamt, in dem du bereits wohnst. Wer noch nicht in Berlin wohnhaft ist, kann den Antrag an ein beliebiges Bezirksamt schicken. Einen Termin brauchst du nicht, du kannst den Antrag ganz bequem von zuhause ausfüllen. Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein findest du im Service-Portal der Stadt Berlin. Diesen sendest du ausgefüllt mitsamt aller erforderlicher Unterlagen an dein zuständiges Bezirksamt oder Wohnungsamt. Zu den Unterlagen gehört bei allen Antragsstellerinnen und -stellern:
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein,
- Einkommenserklärung,
- Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber,
- Ausweisdokument (in Kopie) von allen Personen, die im Antrag genannt sind.
Je nach Lebensumständen kommen weitere Nachweise wie Partnerschaftserklärung oder Schwerbehindertenausweis dazu. Auf dem Service-Portal der Stadt Berlin findest du dazu weitere Informationen.
Keine Lust auf Papierkram? Du kannst den Antrag auf einen WBS auch online ausfüllen und digital versenden, inklusive aller benötigten Unterlagen.
Was ist ein „WBS mit besonderem Wohnbedarf“?
WBS ist nicht gleich WBS: Es gibt geförderte Wohnungen, die nur an Menschen mit einem sogenanntem besonderen Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Dazu zählen u. a. schwerbehinderte Personen oder Familien, die in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben. Früher hieß der WBS mit besonderem Wohnbedarf auch WBS mit Dringlichkeit. Wer einen Antrag auf WBS mit besonderem Wohnbedarf stellen möchte, muss seinen Hauptwohnsitz in Berlin seit mindestens einem Jahr haben.
Wie unterscheiden sich die verschiedenen WBS?
Es gibt unterschiedliche WBS mit verschiedenen Einkommensgrenzen. Der WBS 100 ist dabei die Grundlage für die jeweiligen Einkommensgrenzen. Die anderen Wohnberechtigungsscheine dürfen diese Einkommensgrenzen um eine bestimmte Prozentzahl überschreiten. Bei einem WBS 140 darf das berücksichtige Einkommen um 40 Prozent höher sein als bei einem WBS 100. Bei einem WBS 160 sind es schon 60 Prozent. Die genauen Einkommensgrenzen findest du in dieser Tabelle:
Jährliche Netto-Einkommensgrenzen für die unterschiedlichen Wohnberechtigungsscheine
WBS 100 | WBS 140 (+ 40%) | WBS 160 (+ 60 %) | WBS 180 (+ 80 %) | WBS 220 (+ 120%) | |
Einpersonenhaushalt | 12.000 € | 16.800 € | 19.200 € | 21.600 € | 26.400 € |
Zweipersonenhaushalt | 18.000 € | 25.200 € | 28.800 € | 32.400 € | 39.600 € |
Jede weitere volljährige Person | 4.100 € | 5.740 € | 6.560 € | 7.380 € | 9.020 € |
Jedes weitere Kind | 600 € | 700 € | 800 € | 900 € | 1.100 € |
Wer eine sozial geförderte Wohnung beziehen möchte, muss in den meisten Fällen einen WBS 100 oder WBS 140 vorweisen können. Bei neuerem oder zukünftig fertiggestelltem gefördertem Wohnraum ist je nach Immobilie auch ein WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 ausreichend. Welcher WBS bei unseren Wohnungen genau benötigt wird, geben wir im Inserat der Wohnung an.
Wie lange gilt ein WBS?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr ab Beantragung und muss mindestens bis zur Übergabe der Wohnung gültig sein.
Wir sind degewo. Wir machen dein Zuhause.