In Berlin werden Mieterinnen und Mieter bei Bedarf mit Wohngeld und Mietzuschüssen unterstützt. Wie finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf diese finanziellen Leistungen haben? Wir bei degewo haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wenn die eigenen Einkünfte kaum die zu zahlende Miete decken, kann wohnen in der Hauptstadt schnell unerschwinglich werden. Deshalb haben Mietende, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dieser Anspruch ist vor allem von der Höhe des Einkommens und der Miete abhängig. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen – und wie Sie als Mieterin oder Mieter in sozial geförderten Wohnungen alternativ einen Mietzuschuss erhalten können.
Wohngeld für Mieterinnen und Mieter in frei finanzierten Wohnungen
Der Staat hilft mit dem sogenanntem Wohngeld Mieterinnen und Mietern, die in einer nicht geförderten Wohnung leben. Grundlage dafür, wer Wohngeld bekommt, ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Bis zum Jahresende 2024 haben rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld bekommen – das sind fast doppelt so viele wie noch zum Jahresende 2022. Grund für den starken Anstieg ist das 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz. Dabei wurde die Wohngeldformel angepasst, womit nun mehr Haushalte einen Anspruch auf die Förderung haben. Neu eingeführt wurde auch die Heizkosten- und Klimakomponente, wodurch Mieterinnen und Mieter bei höheren Heizkosten oder energetischen Sanierungen entlastet werden sollen. Es lohnt sich also nachzurechnen.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Sie können ganz einfach online ermitteln, ob Ihnen Wohngeld zusteht und sich die Antragstellung lohnt, z. B. mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung.
Der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe hängt von drei Faktoren ab:
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Anzahl aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
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Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes
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Höhe der zuschussfähigen Miete: Die maximale Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Mietstufen. Alles, was über den Maximalbetrag hinausgeht, wird nicht mehr vom Wohngeld gedeckt.
Für Berlin gilt Stufe vier. Hier liegt der zuschussfähige Höchstbetrag zwischen 511 und 982 Euro (bei bis zu fünf Haushaltsmitgliedern).
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Zuständig ist das Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk. Im ServicePortal Berlin finden Sie alle weiteren Unterlagen und Voraussetzungen, um Wohngeld zu beantragen. Stellen Sie dort direkt Ihren Antrag – online oder per Post.
Mietzuschüsse für Berliner Mieterinnen und Mieter in sozial geförderten Wohnungen
Wenn Sie in einer staatlich geförderten Wohnung leben, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Sie können alternativ einen Mietzuschuss beantragen. Dafür muss Ihre Miete muss mindestens 30 Prozent Ihres Haushaltseinkommens übersteigen. Relevant sind dabei die Einkommensgrenzen für den Berliner Wohnberechtigungsschein (WBS).
Wohnberechtigungsschein: Das sollten Sie wissen
Sie haben nur ein geringes Einkommen zur Verfügung und suchen nach einer bezahlbaren Wohnung in Berlin? Der WBS berechtigt Sie dazu, auch in staatlich geförderten Wohnungen zu leben. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Vorteile ein WBS hat, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie ihn beantragen. Jetzt lesen und Ihren Anspruch auf einen WBS überprüfen.
Für die Vergabe des Mietzuschusses verantwortlich ist seit dem 1. Januar 2020 die Investitionsbank Berlin (IBB).
Was muss ich beachten, wenn ich einen Antrag auf Mietzuschuss stellen will?
Eine wichtige Information für den Antrag ist Ihr anrechenbares Einkommen. Das können Sie hier errechnen. Anhand der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ergibt sich die angemessene Wohnfläche. Dafür gelten folgende Werte:
Anzahl Personen im Haushalt | Angemessene Wohnfläche |
Einpersonenhaushalt | 50 m2 |
Zweipersonenhaushalt | 65 m2 |
Dreipersonenhaushalt | 80 m2 |
Vierpersonenhaushalt | 90 m2 |
Jede weitere Person | +12 m2 |
Im letzten Schritt wird die förderfähige Bruttowarmmiete pro Quadratmeter ermittelt. Mit diesen Informationen kann die IBB dann die Höhe des Mietzuschusses ausrechnen bzw. gibt Ihnen Auskunft darüber, welche individuellen Angaben und Nachweise noch benötigt werden. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der IBB.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit der fristgerechte Zahlung Ihrer Miete einer degewo-Wohnung haben, sprechen Sie uns frühzeitig an. Unsere zentrale Kundenberatung hilft Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden, damit es nicht zu Zahlunsausfällen kommt.
Sonderregelung zum Schutz von Mieterinnen und Mieter
Um Mieterinnen und Mieter vor einer Kündigung aufgrund nicht gezahlter Mieten in Folge der gestiegenen Energiekosten zu schützen, trat im Oktober 2022 das sogenannte Kündigungsmoratorium in Kraft. Mit einer Dauer von sechs Monaten dürfen städtische Wohnungsbaugesellschaften keine Kündigung der Mietwohnung aussprechen aufgrund von Mietrückständen. Um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen, sollen kulante und individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden. Diese Sonderregelung zum Schutz von Mieterinnen und Mieter läuft zum Ende des Jahres aus. Sollten Sie darüber hinaus Sorge um die fristgerechte Zahlung rund um die Miete haben, wenden sich am besten direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Durch das frühzeitige Ansprechen lassen sich Zahlungsausfälle vermeiden und Lösungen finden. Die zentrale Kundenberatung von degewo erreichen Sie hier.