Vielen Berlinerinnen und Berlinern ist nicht klar, dass sie von den Vorteilen eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) profitieren könnten. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, bevor Sie eine Wohnung anmieten möchten.
Sie suchen eine Wohnung bei degewo? Zur Anmietung bestimmter Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Viele Wohnungen bei degewo können aber auch mit WBS-fähigem Einkommen angemietet werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem Wohnberechtigungsschein (WBS) und dem WBS-fähigen Einkommen (Berechnung durch degewo)?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das für den Zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum benötigt wird. Der WBS wird auf Basis des Einkommens ausgestellt und dient als Nachweis dafür, dass eine Person bestimmte Einkommensgrenzen einhält, um Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung zu haben.
Ein WBS-fähiges Einkommen bezieht sich auf das Einkommen, das im Zusammenhang mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins relevant ist. Es bezeichnet das Einkommen, das innerhalb der festgelegten Grenzen liegen muss, damit jemand berechtigt ist, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Wohnberechtigungsschein (WBS) | WBS-fähiges Einkommen |
Die Beantragung und Erteilung des WBS erfolgt beim zuständigen Bürgeramt/Wohnungsamt. | degewo prüft, ob Sie für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines berechtigt sind. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Haushaltsnettoeinkommen. Ein gesonderter Wohnberechtigungsschein muss in diesem Fall nicht vorliegen. |
Bei der Anmietung von geförderten Wohnungen (Neubau) oder im sozialen Wohnungsbau ist ein passender und gültiger WBS zwingend erforderlich. | Keine Anmietungsmöglichkeit im geförderten oder im sozialen Wohnungsbau. |
WBS-Schnellcheck
Prüfen Sie mit dem WBS-Schnellcheck von degewo ganz einfach und unkompliziert Ihren Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Wohnungsberechtigungsschein (WBS): Habe ich Anspruch?
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie ganz einfach mit dem WBS-Schnellcheck von degewo prüfen . 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen (im Bestand) werden an WBS-berechtigte Haushalte überlassen.
Ein Wohnberechtigungsschein ist einkommensabhängig. Anspruch haben grundsätzlich die Haushalte, deren Einkommen die jeweils maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ihr Haushaltsnettoeinkommen darf die im Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Einkommensgrenzen nur um bestimmte Prozentsätze überschreiten. Aufgrund verschiedener Förderbestimmungen gibt es unterschiedliche WBS-Einkommensgrenzen:
WBS-Einkommensgrenzen
1-Personenhaushalt | 2-Personenhaushalt | Zuzüglich für jede weitere im Haushalt | Zuschlag für jedes im Haushalt | |
WBS 100 | max. 12.000 € | 18.000 € | 4.100 € | 500 € |
WBS 140 | max. 16.800 € | 25.200 € | 5.740 € | 700 € |
WBS 160 | max. 19.200 € | 28.800 € | 6.560 € | 800 € |
WBS 180 | max. 21.600 € | 32.400 € | 7.380 € | 900 € |
WBS 220 | max. 26.400 € | 39.600 € | 9.020 € | 1.100 € |
* Bitte beachten Sie, dass es sich um das jährliche Netto-Haushaltseinkommen handelt.
Zur Ermittlung des zu erwartenden Haushaltseinkommens wird in der Regel das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate herangezogen. Das gesetzliche Kindergeld fällt nicht unter das zu berücksichtigende Einkommen. Abhängig von der Einkommensart lassen sich Werbungskosten pauschal oder über den Pauschalbetrag hinausgehende Kosten i.H.v. 1.235 € abziehen. Es können jeweils bis zu 10% von der Zwischensumme abgezogen werden, wenn:
- Steuern vom Einkommen,
- Pflichtbeiträge zur Krankenkasse und/oder
- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
gezahlt werden, maximal also 30%.
Weitere Infos dazu gibt es in der Berliner Mietfibel.
Was ist ein „WBS mit besonderem Wohnbedarf“?
WBS ist nicht gleich WBS: Es gibt geförderte Wohnungen, die nur an Menschen mit einem sogenanntem besonderen Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Dazu zählen u.a. schwerbehinderte Personen oder Familien, die in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen leben. Früher hieß der WBS mit besonderem Wohnbedarf auch WBS mit Dringlichkeit. Wer einen Antrag auf WBS mit besonderem Wohnbedarf stellen möchte, muss seinen Hauptwohnsitz in Berlin seit mindestens einem Jahr haben.
Wo und wie beantrage ich einen WBS?
Der Antrag für einen Wohnberechtigungsschein ist beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirks zu stellen. Besonderheiten werden im Einzelfall geprüft und gegebenfalls berücksichtigt. Sie finden den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein im Service-Portal der Stadt Berlin. Diesen senden Sie ausgefüllt mitsamt aller erforderlicher Unterlagen an Ihr zuständiges Bezirksamt oder Wohnungsamt. Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirkes, indem Sie wohnhaft sind. Sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Berlin besitzen, können Sie das Amt frei wählen. Ein Termin ist nicht erforderlich.
Alternativ können Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein auch online im Service-Portal der Stadt Berlin ausfüllen und digital versenden.
Wie lange gilt ein WBS?
Ein Wohnungsberechtigungsschein gilt ein Jahr lang und muss mindestens bis zur Übergabe der Wohnung gültig sein.