Ein Schaden in der Wohnung oder im Gebäude ist ärgerlich. Umso wichtiger ist es, dass die Meldung schnell und vollständig ist. Wir geben Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Schadensmeldungen – von der richtigen Vorgehensweise bis hin zur Unterscheidung zwischen Notfällen und kleineren Reparaturen.
Der einfachste und schnellste Weg, einen Schaden zu melden, ist das Serviceportal „Meine degewo“. Hier kann der Schaden bequem online erfasst werden. Wichtig ist eine genaue Beschreibung: Was ist passiert? Wo befindet sich der Schaden? Seit wann besteht der Schaden? Zusätzlich haben Sie im Serviceportal die Möglichkeit, Fotos hochzuladen und den Schaden einer passenden Kategorie zuzuordnen. Je genauer die Angaben und je ausdrucksstärker die Fotos, desto schneller kann die passende Lösung gefunden werden. Eine gute Dokumentation hilft auch dabei, Rückfragen zu vermeiden und beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
Von der Meldung bis zur Problemlösung
Nachdem die Schadensmeldung bei uns eingegangen ist, überprüfen wir diese und der Weg zu einer Lösung nimmt seinen Lauf.
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Wenn eine Reparatur erforderlich ist, beauftragen wir einen geeigneten Handwerksbetrieb.
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Es eine Information per Mail und zusätzlich, sofern aktiviert, eine Push-Mitteilung im Serviceportal.
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Die Schadensmeldung gilt nun im System als abgeschlossen.
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Für weitere Abstimmungen, insbesondere Terminvereinbarungen, meldet sich die beauftragte Firma bei Ihnen.
Aufgrund der aktuell angespannten Situation auf dem Handwerkermarkt kann es bei nicht dringenden Schäden etwas dauern, bis eine Kontaktaufnahme durch die beauftragte Firma erfolgt. Auch in diesen Fällen ist Ihre Schadensmeldung aber bereits erfasst und wird bearbeitet.
Kontakt aufnehmen über das Serviceportal oder in der App
Als Mieterin oder Mieter von degewo können Sie viele Dinge ganz einfach online beantragen. Nutzen Sie hierfür unser Serviceportal oder „Meine degewo“ als App. Hier stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Zuhause zur Seite.
Wann handelt es sich um einen Notfall?
Von einem Notfall, also einer Havarie, wird gesprochen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, der Gebäudebestand bedroht ist oder die Sicherheit erheblich eingeschränkt wird. In solchen Situationen ist sofortiges Handeln erforderlich und eine telefonische Meldung notwendig.
Zu den typischen Havariefällen zählen unter anderem Brand oder Gasgeruch. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie unverzüglich den Notruf. Auch ein Rohrbruch, starker Wasseraustritt oder sogenannte Durchlaufschäden, bei denen Wasser unkontrolliert austritt, gelten als Notfälle. Ebenso zählen unverschließbare Wohnungseingangstüren und Balkontüren im Erdgeschoss dazu, da Ihre Sicherheit hier nicht mehr gewährleistet ist.
In Havariefällen sollten Sie den Schaden also sofort telefonisch melden. Die entsprechende Telefonnummer ist im Hausaushang des Gebäudes zu finden. Nur so können schnell alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.
Kleinreparaturen in der eigenen Verantwortung
Nicht jeder Defekt fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hausverwaltung. Für bestimmte Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung sind Sie als Mietende selbst verantwortlich, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist – Sie tragen hier gegebenenfalls auch die Kosten. Dazu gehören zum Beispiel defekte Duschschläuche oder Duschköpfe, WC-Brillen und WC-Deckel, Backbleche sowie kleinere Reparaturen an Installationsgegenständen wie Fenstergriffe oder Lichtschalter. Diese Reparaturen sollten eigenständig oder durch eine Fachfirma Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Ob kleinerer Defekt oder größerer Schaden: Eine korrekt und vollständig erfasste Schadensmeldung ist der wichtigste Schritt zu einer schnellen Lösung. Unser Serviceportal bietet dafür einen einfachen und transparenten Weg und hilft Ihnen dabei, Reparaturen effizient zu organisieren.